Auf der Grundlage des EU-Beitrittsvertrags, Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) können die Staatsangehörige Österreichs, Deutschlands, Belgiens bzw. der Schweiz[1] Eigentumsrechte an Immobilien in Slowenien erwerben. Für den Erwerb des Eigentumsrechts ist keine Gegenseitigkeitsentscheidung erforderlich.
Worauf müssen Sie bei der Besichtigung der Immobilie achten?
Wohnung
Achten Sie bei der Wohnungsbesichtigung auf:
- sorgfältige Betrachtung der Wohnung,
- die Anzahl der Wohnungen in einem Wohngebäude aufgrund des Vorkaufsrechts,
- im Grundbuch eingetragenes Eigentum (Aufteilung in einzelne Einheiten/ Wohnung bzw. gemeinschaftliche Bereiche und Beschränkungen von Eigentumsrechten),
- hat das Wohngebäude einen Verwalter,
- Vereinbarung über die gegenseitigen Beziehungen der Eigentümer des Wohngebäudes,
- Art der Heizung und Warmwasserversorgung,
- Zahlung an den Reservefond,
- Höhe der Betriebskosten und ob alle Betriebskosten bezahl wurden,
- wer einen festen Wohnsitz in der Wohnung hat,
- offene Gerichtsverfahren und rechtskräftige Gerichtsentscheidung in Bezug auf die Wohnung,
- Baugenehmigung und Betriebserlaubnis,
- Denkmalschutz,
- Energiezertifikat.
Haus
Achten Sie bei der Hausbesichtigung auf:
- sorgfältige Betrachtung des Hauses, Grundstücks und der Umgebung,
- im Grundbuch eingetragenes Eigentum (und Beschränkungen von Eigentumsrechten),
- Kommunalausstattung,
- Zufahrt zu einer öffentlichen Straße,
- Zweck des Grundstücks, auf dem das Haus steht,
- (un)geregelte Grenzen des Grundstücks,
- Höhe der Betriebskosten und ob alle Betriebskosten bezahl wurden,
- wer einen festen Wohnsitz in dem Haus hat,
- offene Gerichtsverfahren rechtskräftige Gerichtsentscheidung in Bezug auf das Haus /Grundstück.
- Baugenehmigung und Betriebserlaubnis,
- Denkmalschutz,
- Energiezertifikat.
Grundstück
Achten Sie bei der Grundstückbesichtigung auf:
- sorgfältige Betrachtung des Grundstücks und der Umgebung.
- im Grundbuch eingetragenes Eigentum (und Beschränkungen von Eigentumsrechten),
- Kommunalausstattung,
- Zufahrt zu einer öffentlichen Straße,
- Zweck des Grundstücks,
- (un)geregelte Grenzen des Grundstücks,
- offene Gerichtsverfahren rechtskräftige Gerichtsentscheidung in Bezug auf das Grundstück.
- Ob es sich um ein Gebiet mit besonderem Schutz und Bedingungen handelt (sog. Erosions-, Hochwasser-, Denkmal-, Wasserschutz).
Kaufvertragsschließung für eine Wohnung bzw. ein Haus
Der Kaufvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden. Der Kaufvertrag kann in Form einer Privaturkunde sein, aber wenn eine Immobilienagentur an der Transaktion beteiligt ist, muss der Kaufvertrag von einem Juristen erstellt und unterzeichnet werden.
Im Kaufvertrag selbst oder auf einem gesonderten Blatt (Beilage) muss eine Intabulationsklausel enthalten sein. Die beglaubigte Unterschrift des Verkaufes auf der Intabulationsklausel ist Voraussetzung für die Eigentumsübertragung im Grundbuch.
Was der Kaufvertrag enthalten soll:
- einleitende Feststellungen (Informationen über den Verkäufer und den Käufer und die Immobilie),
- Gegenstand des Vertrages,
- Vertragspreis,
- Zahlungsart und Zahlungsbedingungen,
- Datum der Schlüsselübergabe,
- Beglaubigung von Unterschriften auf dem Kaufvertrag bzw. Intabulationsklausel und Aushändigung des Originales.
Es wird empfohlen, dass der Kaufvertrag auch enthält:
- ob die Immobilie möbliert verkauft wird oder nicht,
- wer wird die Originalvertrag mit beglaubigten Unterschriften aufbewahren,
- Vereinbarung über Anzahlung bzw. Handgeld,
- Bestimmungen über den Rücktritt vom Kaufvertrag,
- wie alle Änderungen kommuniziert werden,
- Stichtag,
- Zahlung der Grunderwerbssteuer, Kosten für die Vertragserstellung etc.,
- Vereinbarung über die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts im Streitfall.
Beim Kauf eines Hauses oder Grundstücks ist die Standortinformation eine obligatorische Beilage. Die Standortinformation wird von der Gemeinde ausgestellt, in der sich die Immobilie befindet.
Für den Kauf von Landwirtschaftlichem Land oder Wald gelten besondere Regeln. Der Erwerb muss durch ein öffentlich bekannt gemachtes Angebot bei der Verwaltungseinheit und unter Beachtung der Vorkaufsrechtsregeln erfolgen. Nach Annahme des Angebots muss die Verwaltungseinheit den Kaufvertrag genehmigen.
Wo sind alle notwendigen Informationen verfügbar?
Grundlegende Informationen zur Wohnung, Haus bzw. zum Grundstück sind aus dem Grundstückskataster / öffentliches Register ersichtlich: https://ipi.eprostor.gov.si/jv/
Sie können die Immobilie anhand der Adresse oder Identifikationszeichen (Katastergemeinde, Grundstücksnummer / Gebäudenummer / Einzelteilnummer) finden.
Eigentumsinformationen können im Grundbuch eingesehen werden. Der Zugang erfordert eine Registrierung (kostenlos): https://evlozisce.sodisce.si/esodstvo/index.html
Sie können die Eigentumsinformationen anhand der Identifikationszeichen (Katastergemeinde, Grundstücksnummer / Gebäudenummer / Einzelteilnummer oder ID Zeichen) finden.
Für ein Haus bzw. Grundstück sind aus der Standortinformation alle notwendigen Informationen sichtbar, mit Ausnahme von Daten aus dem Grundbuch. Die Standortinformation wird von der Gemeinde ausgestellt auf der Grundlage des ausgefüllten Formulars und der bezahlten Verwaltungsgebühr in der Höhe EUR 35,00.
Benötige ich für den Kauf einer Immobilie eine Immobilienagentur?
Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Immobilienagentur zu beauftragen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich beim Kauf von einem Experten beraten zu lassen.
Wenn eine Immobilienagentur beteiligt ist, erinnern wir Sie daran, dass die Zahlungspflicht für die Vermittlung beim Auftraggeber liegt. Die Aufteilung der Vermittlungskosten ist nur aufgrund einer Vereinbarung möglich. Seien Sie daher vorsichtig, wenn Sie die Dokumente unterschreiben, die Sie von der Immobilienagentur erhalten.
In Slowenien kann eine Immobilienagentur für eine einzelne Vermittlungsleistung maximal 4 % des Kaufvertragswertes + MwSt. erhalten.
Haben Sie eine Frage?
Möchten sie eine Immobilie kaufen und wissen nicht, wie Sie anfangen sollen?
Denken Sie nicht zweimal nach und kontaktieren Sie uns.
Wir bieten Ihnen alle notwendigen professionellen (Rechts-)Hilfen beim Immobilienkauf.
[1] Die aufgeführten Länder sind allein aufgrund des deutschsprachigen Textes ausgewählt;
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